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27. Juli 2009

Informationen für Schwangere zur Schweinegrippe

Die Zahl der Erkrankungsfälle mit der Schweine-Grippe – von Wissenschaftlern auch gern als „Neue Grippe“ bezeichnet – hat in Deutschland in der letzten Woche durch den Urlaubsrückreiseverkehr aus Spanien deutlich zugenommen. Nahezu täglich werden einige hundert Neuerkrankungen gemeldet. Aus gegebenem Anlass haben die Herausgeber von BabyCare aktuelle Informationen für Schwangere auf die Baby-Care-Homepage eingestellt (www.baby-care.de). Bezüglich der Verwendung von Tamiflu und Relenza hat die Europäische Arzneimittelaufsichtsbehörde die Indikation auf Schwangere und Stillende ausgeweitet. Beide Medikamente sind allerdings verschreibungspflichtig und sollten nur aufgrund ärztlicher Indikation verwendet werden.

Wer sich in der Schwangerschaft mit dem Grippevirus infiziert hat, soll den Krankheitsverlauf beobachten und Fieber über 38,5 Grad möglichst schnell senken (Wadenwickel, viel Flüssigkeit, ggf. Paracetamol einnehmen). Achten Sie besonders auf Symptome, denn diese gleichen weitgehend denen der normalen Grippe (erhöhte Temperatur >= 38 Grad, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen). Suchen Sie möglichst bald Ihren Frauenarzt auf, wenn Sie derartige Symptome feststellen.

 Lesen Sie mehr zum Thema:

  •  Informationen für Schwangere zur Schweinegrippe

  •  Presseinformationen zum Thema Schweinegrippe

17. Juli 2009

Wie die Geburt abläuft – Spontane Geburt/Kaiserschnitt

Eine möglichst natürliche, unbeeinflusste Geburt ohne technische Unterstützung ist immer noch die beste Variante. Zur Sicherheit werden aber regelmäßig die Herztöne des Babys überwacht, um im Zweifelsfall schnell reagieren zu können. Bei normaler Wehentätigkeit wird selbstverständlich auf Wehenmittel verzichtet. Bei starken Schmerzen kann die Mutter in der Eröffnungsperiode Spasmolytika erhalten. Sie entspannen die Muskulatur und sind nicht belastend für das Kind. In vielen Fällen kann besonders bei schnellen Geburten auf jegliche Hilfsmittel verzichtet werden.

Zu einem Kaiserschnitt kommt es dann, wenn es aus medizinischen Gründen notwendig erscheint und der Muttermund nicht weit genug geöffnet ist, um dem Kind auf normalem Weg herauszuhelfen.

Von vorneherein werden Kaiserschnitte dann ins Auge gefasst, wenn das Kind quer in der Gebärmutter liegt oder das mütterliche Becken zu eng ist, um dem Kind eine Geburt auf natürlichem Wege zu ermöglichen. Weitere Indikatoren für einen geplanten Kaiserschnitt können aber auch Mehrlingsschwangerschaften, ein früherer Kaiserschnitt sowie eine Plazenta Prävia oder eine extreme Frühgeburt sein. Immer öfter fragen Schwangere nach einem Kaiserschnitt auf Wunsch.

Viele Schwangere, die über eine Kaiserschnittentbindung nachdenken, tun dies, weil sie Angst vor der natürlichen Geburt haben. Dabei ist die Angst vor Geburtsschmerzen heute nicht mehr so begründet, weil fast alle Kliniken über sehr gute Erfahrungen mit Methoden der regionalen Schmerzausschaltung verfügen. Ein Geburtsvorbereitungskurs hilft Ihnen auch Ängste abzubauen, da Sie dort Vieles lernen, um die Geburt zu bewältigen.

Bei einer Entscheidung für einen Kaiserschnitt sollten Sie sich allerdings der möglichen Konsequenzen bei Mutter und Kind bewusst sein: häufigere Atem- und Anpassungsstörungen, verlängerter Krankenhausaufenthalt, Wundschmerzen. Außerdem treten in einer Folgeschwangerschaft häufiger Komplikationen auf.

Gespräche mit dem Partner, einer Hebamme, dem Arzt oder anderen Frauen, die bereits einen Kaiserschnitt hatten, können zur Entscheidungsfindung beitragen.

14. Juli 2009

Die Fehlgeburt – ein trauriges Ende einer Schwangerschaft

Unter einer Fehlgeburt, die von Medizinern auch Abort genannt wird, versteht man den Verlust eines Ungeborenen vor der 22. bis 24. Schwangerschaftswoche in der Regel mit einem Gewicht von unter 500 Gramm. Etwa 20 Prozent aller diagnostizierten Schwangerschaften enden auf diese Weise. Viele Schwangere wissen von diesen Zahlen nichts.

Die Häufigkeit von Fehlgeburten ist aber noch viel höher, wenn man die Schwangeren berücksichtigt, bei denen der Embryo unbemerkt abgeht, bevor die Schwangerschaft überhaupt festgestellt wurde.

Fehlgeburten treten meist in einem ganz frühen Stadium der Schwangerschaft auf. Im Zeitraum bis zur 9. Schwangerschaftswoche ereignen sich 43 Prozent der Fehlgeburten, weitere 37 Prozent bis zur 13. Schwangerschaftswoche. Ab der 14. Schwangerschaftswoche treten Fehlgeburten dann glücklicherweise nur noch selten auf.

Häufig bleibt die Ursache für eine Fehlgeburt leider unklar. Man nimmt aber an, dass in der überwiegenden Anzahl der Fälle Fehlgeburten eine „Selbsthilfemaßnahme der Natur“ sind. Sie verhindern, dass ein schwerkrankes oder nicht lebensfähiges Kind heranreift.

Bereits vor der Schwangerschaft kann das Risiko einer Fehlgeburt deutlich verringert werden, indem man täglich Obst und Gemüse zu sich nimmt. Vitamine und Mineralstoffe(vor allem Eisen und Folsäure) einnimmt und täglich zwei bis drei Stückchen Schokolade isst. Dies sollten Sie auch in der Schwangerschaft tun. Das Risiko für eine Fehlgeburt ist um bis zu 72 Prozent erhöht, wenn Schwangere untergewichtig sind. Daher sollten Sie, wenn Sie einen Body Maß Index unter 18,5 haben, die Ernährung umstellen, um annähernd Normalgewicht zu erreichen. Sie sollten aber eines vermeiden, wenn Sie diese Information gelesen haben: Hören Sie nicht täglich ängstlich in sich hinein. Vermeiden Sie Stress und ernähren Sie sich ausgewogen.

8. Juli 2009

Risiken im Verlauf der Schwangerschaft

Jede Schwangerschaft hat etwas Individuelles und ist für die werdende Mutter etwas ganz Besonderes. Doch nicht jede Schwangerschaft verläuft komplikationslos. Bestimme Risikofaktoren erhöhen die Gefahr von Komplikationen.

Eine große Rolle spielt zum Beispiel Übergewicht in der Schwangerschaft. Frauen, die bereits zu Beginn der Schwangerschaft übergewichtig sind, haben ein erhöhtes Risiko an erhöhtem Blutdruck oder Schwangerschaftsdiabetes zu erkranken. Aber auch Thrombosen und weitere Probleme treten nicht selten auf.

Bei einigen Schwangeren ist, je nach familiärer Disposition, die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass das heranwachsende Kind Fehlbildungen oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweist.

Fehlgeburten führen in 20% aller begonnenen Schwangerschaften zu einem frühen und traurigen Ende der Schwangerschaft.

In den meisten Fällen kann beim rechtzeitigen Erkennen von Symptomen und/oder einer schnellen und gezielten Diagnostik viel getan werden. Für Sie ist es aber noch viel wichtiger, dass Sie bei einigen der genannten Komplikationen und Risiken durch Ihr persönliches Verhalten sehr viel tun können, um die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts zu verringern.

Wichtig ist es, dass Sie auf sich selbst achten. Sobald Sie Veränderungen am Körper feststellen, die Sie nicht einordnen können, muss der Arzt aufgesucht werden.

Selbstbehandlung mit Medikamenten sollte in einer Schwangerschaft keineswegs erfolgen.

Selbst wenn Komplikationen auftreten, können diese in der Regel durch eine strenge medizinische Überwachung gut unter Kontrolle gebracht werden.

Im Laufe der Zeit hat die Wissenschaft viele Faktoren entdeckt, die für medizinische Probleme in der Schwangerschaft mit verantwortlich sind. In vielen Fällen ist es den Forschern auch gelungen, genau zu ermitteln, wie groß der Einfluss jedes einzelnen Faktors ist. Das ist ein bedeutender Fortschritt und für jede Frau eine große Hilfe bei der Einschätzung, mit welchem Risiko sie für sich persönlich rechnen muss.

3. Juli 2009

Schwangerschaft und Berufstätigkeit

Vom Beginn der Schwangerschaft bis nach der Entbindung und während der Stillzeit gilt für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das Mutterschutzgesetz.

Es gilt uneingeschränkt für alle Arbeitnehmerinnen, die in einer Firma, einem Privathaushalt oder in Heimarbeit beschäftigt sind, für Voll- und Teilzeitbeschäftigte, Azubis, Leiharbeitnehmerinnen und geringfügig Beschäftigte. Für Beamtinnen gelten ähnliche Regelungen, die im Beamtenrecht festgelegt sind. Nur Hausfrauen und selbstständig Tätige fallen nicht darunter.

Meldepflicht

Wenn Ihre Schwangerschaft zweifelsfrei festgestellt wurde, sollten Sie Ihren Arbeitgeber darüber sowie über den voraussichtlichen Geburtstermin unterrichten, damit er seiner Fürsorgepflicht Ihnen gegenüber nachkommen kann. Eine mündliche Information genügt.

Beschäftigungsverbote

Sie dürfen nicht an einem Arbeitsplatz beschäftigt werden, der gesundheitliche Gefahren für Sie oder Ihr Kind birgt. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihren Arbeitsplatz auf mögliche Gefährdungen hin zu überprüfen. Die Bestimmungen sind vom Arbeitgeber sehr ernst zu nehmen, denn gesetzlich trägt er die volle Verantwortung dafür.

Elternzeit

Elternzeit ist ein höchstpersönlicher Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung von Kindern. Den Anspruch auf Elternzeit haben alle Arbeitnehmer und Personen in Berufsausbildung, die als Elternteil ein Kind, mit dem sie im Haushalt zusammen leben, betreuen und versorgen wollen. Die Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes, wenn der Vater sie nimmt und nach dem Ende der Mutterschutzfrist, wenn die Mutter sie nimmt.

Jeder Elternteil kann Elternzeit beanspruchen – unabhängig davon, in welchem Umfang der Partner die Elternzeit nutzt. Sie können diese auch zusammen in Anspruch nehmen. Wenn die Eltern wollen, können sie Anteile der Elternzeit oder aber die gesamte dreijährige Elternzeit vollständig gleichzeitig nutzen.

Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangt werden. Das gilt auch, wenn sich die Elternzeit unmittelbar an die Geburt des Kindes (z. B. Elternzeit des Vaters) oder an die Mutterschutzfrist anschließen soll.

Sie können sich in unserem Ratgeber BabyCare zu weiteren Themen informieren.