12. März 2012
Bereits in unserem Blog im Dezember 2009 haben wir darauf hingewiesen, dass es wichtig ist Tests auf Schwangerschaftsdiabetes wahrzunehmen.
In Zukunft werden diese Tests auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) von den Krankenkassen übernommen. Dies wurde am 15. Dezember 2011 vom Gemeinsamen Bundesausschuss, dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland beschlossen.
Werden bestimmte Werte des Blutzuckers in der Schwangerschaft überschritten, spricht man von Gestationsdiabetes, welches das Risiko für spezifische, ungewöhnliche Geburtskomplikationen erhöht. Laut einem Artikel des Sterns am 3. Mai 2010 leiden immer mehr Schwangere unter der Zuckerkrankheit, wie durch Diabetes-Experten berichtet wird. Die Folgen für die Mutter und natürlich auch für das Kind können erheblich sein. Nach Informationen der Deutschen Diabetes Gesellschaft waren von allen Frauen, die im Jahr 2008 ein Kind zur Welt brachten, 4,4% an Diabetes erkrankt. 3,4% der Frauen erkrankten während der Schwangerschaft an Gestationsdiabetes. Wird die Erkrankung nicht behandelt, ist das Auftreten von Geburtskomplikationen um das fünffache erhöht. Dies verdeutlicht die Wichtigkeit der Durchführung von Screenings auf die Zuckererkrankung bei Schwangeren.
Für die Schwangeren sind zwei Tests vorgesehen. Der Vortest soll die Frauen erkennen, bei denen dann der entscheidende zweite Zuckertest durchgeführt wird. Wird die Schwangere positiv auf Diabetes getestet, ist es meist durch die Änderung der Ernährung sowie der körperlichen Tätigkeit möglich, eine Verbesserung der Werte zu erzielen.
Dieser Beschluss über die Einführung eines Screenings auf Schwangerschaftsdiabetes tritt ab dem 3. März 2012 in Kraft.
Den Beschlusstext, tragende Gründe sowie die Pressemitteilung finden Sie beim Gemeinsamen Bundesausschuss unter folgendem Link: www.bg-a.de
5. März 2012
Schwangere oder stillende Frauen sollten von chemischen Haarfarben besser die Finger lassen, denn alle von ÖKO-TEST im November 2000 getesteten Produkte beinhalten gesundheitlich bedenkliche Farbstoffe, die das Erbgut schädigen oder gar unter dem Verdacht stehen, Krebs auszulösen. Hierbei gibt es keinen Unterschied, ob sie das gesamte Haar oder nur Strähnchen färben. Auch der Griff zu Tönungen ist keine softe Variante, denn diese enthalten meist die gleichen Komponenten wie permanente Haarfarben. So können die Chemikalien durch die Kopfhaut der Mutter eindringen und lassen sich dann sowohl in der Muttermilch als auch im Fettgewebe des gestillten Kindes in winzigen Spuren nachweisen. Eine sichere Alternative sind hier deshalb Pflanzenhaarfarben wie Henna, denn diese sind unbedenklich wie der Test im ÖKO-TEST Ratgeber (www.oekotest.de) Kosmetik zeigt.
27. Februar 2012
Die Vorsorgeuntersuchungen sollten unbedingt von der Schwangeren wahrgenommen werden. Diese werden von dem betreuenden Gynäkologen durchgeführt. Die Erstuntersuchung beinhaltet eine umfangreiche Anamnese sowie eine intensive Untersuchung und das Ausstellen des Mutterpasses. Die weiteren Untersuchungen kontrollieren den Verlauf der Schwangerschaft, sie dienen der Früherkennung und konsequenten Behandlung von eventuell auftretenden Komplikationen. Bei einem komplizierten Verlauf der Schwangerschaft oder einer Risikoschwangerschaft erfolgen die Untersuchungen entsprechend häufiger.
Die Untersuchungen sind bei einer komplikationsfreien Schwangerschaft wie folgt angesetzt:
- Bis zur 24. Schwangerschaftswoche sollte sich die Frau alle 4 Wochen bei ihrem Gynäkologen untersuchen lassen.
- Ab der 28. Schwangerschaftswoche dann schon alle 3 Wochen,
- ab der 34. Schwangerschaftswoche alle 2 Wochen und
- ab der 41. Schwangerschaftswoche jeden 2. Tag. Bestehen bis dahin immer noch keine Anzeichen auf eine baldige Geburt, sollte sich die Schwangere ab 10-12 Tage nach dem errechneten Geburtstermin in stationäre Aufnahme begeben, um medizinisch bestens beobachtet zu werden, außerdem steht die Schwangere mit ihren Fragen und Ängsten nicht allein da. Das primäre Ziel dieser Untersuchungen ist das frühzeitige Erkennen von mütterlichen und kindlichen Risiken.
Außer den regelmäßigen Untersuchungen wird in der 24.-28. Schwangerschaftswoche ein Glucose-Screening angesetzt. Bei Frauen mit familiärer Belastung (zuckerkranke Eltern oder Großeltern) oder starkem Übergewicht wird das Glucose-Screening in der 30.-32. SSW wiederholt, auch wenn es vorher unauffällig war. Darüber hinaus wird ein Abstrich auf Streptokokken empfohlen und bei Rh-negativen Frauen in der 27.-30. Schwangerschaftswoche außerdem ein 2. Antikörpersuchtest (Anti-D-Prophylaxe).
Das Angebot an Zusatzuntersuchungen, die aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, hat in den letzten Jahren zugenommen. Dabei sollte gut überlegt werden, welche von diesen Angeboten wirklich notwendig sind, da häufig Untersuchungen durchgeführt werden, die völlig unnötig sind, oder sogar belastend sein können. Als Entscheidungshilfe dienen umfangreiche Informationen und die Beratung durch einen Fachmann.
20. Februar 2012
Junge Familien treffen vielfältige Entscheidungen, die die Gesundheit ihres Kindes betreffen. Manche Entscheidungen fallen sogar schon, bevor das Kind überhaupt auf der Welt ist. Ziel einer aktuellen gemeinsamen Studie des Robert Koch Instituts und der Uni Erfurt ist es, Einflussfaktoren auf Gesundheitsentscheidungen zu untersuchen, die junge Eltern in dieser Lebensphase für sich und das ungeborene oder neugeborene Baby treffen. Mehr Informationen zur Studie gibt es hier:
Frauen, die eine Schwangerschaft planen, sollten mit ihrer Frauenärztin / ihrem Frauenarzt rechtzeitig über die Möglichkeiten und Notwendigkeiten von Impfungen bzw. Auffrischungsimpfungen sprechen. Der durch die Impfung erzielte Impfschutz kommt in der Schwangerschaft und nach der Geburt auch dem Kind zugute. Sie können damit sowohl sich als auch Ihr Kind in der Schwangerschaft vor einer ganzen Reihe von Krankheiten erfolgreich bewahren. Weitere umfangreiche Informationen für einen gesunden und erfolgreichen Schwangerschaftseintritt, erhalten Sie bei planBaby.
Wer jedoch erst an den Impfschutz denkt, wenn das Kind schon unterwegs ist, muss sich darüber im Klaren sein, dass eine Schwangerschaft sicher nicht die richtige Zeit ist, die notwendigen Auffrischungsimpfungen alle nachzuholen. Impfungen belasten das Immunsystem der Schwangeren. Sie sollten daher grundsätzlich im ersten Drittel der Schwangerschaft (der Zeit der Organbildung des Embryos) nicht durchgeführt werden. Nur wirklich dringend nötige Impfungen sollten überhaupt in der Schwangerschaft verabreicht werden. Gefährlich sind vor allem Impfungen mit Lebendimpfstoffen gegen Gelbfieber, Masern, Mumps, Röteln, Varizellen. Eine versehentlich in der Schwangerschaft durchgeführte Impfung mit Lebendimpfstoffen – auch gegen Röteln – ist jedoch kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.
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