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5. Dezember 2011

Die Geburt im Geburtshaus

Es gibt drei Möglichkeiten, in denen Sie Ihr Kind zur Welt bringen können:

  • die Geburt in der Klinik (einschließlich der ambulanten Geburt),
  • die Geburt im Geburtshaus und
  • die Hausgeburt.

Über die Klinikgeburt können Sie sich in unserem Beitrag zum Thema „Entbindung im Hebammenkreißsaal“ informieren und über Hausgeburten im gleichnamigen Artikel.

Im Folgenden möchten wir Ihnen die wichtigsten Punkte zur Geburt im Geburtshaus aufzeigen.
Ein Geburtshaus ist eine autonome Einrichtung, welche von Hebammen geleitet wird. Charakteristisch für Geburthäuser ist die umfassende 1:1 Betreuung der Schwangeren vor, während und nach der Geburt. Sie werden ausschließlich von einer Hebamme betreut. Sie selbst können mehr oder weniger ohne Einschränkung bestimmen, wie die Betreuung aussehen und die Geburt ablaufen soll. Sollten bestimmt Wünsche nicht erfüllbar sein, wird Ihre Hebamme Ihnen andere Möglichkeiten aufzeigen, damit alles bestmöglich nach Ihren Vorstellungen ablaufen kann.
Viele Geburtshäuser bieten nicht nur die Geburt in der Einrichtung an, sondern auch Informationsveranstaltungen, Geburtsvorbereitungskurse und auch Geburtsnachbereitungskurse.

Wann kommt das Geburtshaus für Sie in Frage?
• Wenn Ihre Schwangerschaft bisher komplikationslos verläuft.
• Wenn Sie den Verlauf Ihrer Geburt weitgehend eigenständig und selbst bestimmen wollen.
• Wenn eine Hausgeburt aus persönlichen Gründen für Sie nicht in Frage kommt.
• Wenn Sie auf die schulmedizinische Schmerzmitteltherapie, wie sie in den Klinken verabreicht wird, verzichten können.

Wenn alle diese Punkte bei Ihnen zutreffen und Sie sich für die Geburt im Geburtshaus entschieden haben, dann sollten Sie sich frühzeitig ein Haus in Ihrer Nähe suchen und auch schon anmelden. Es empfiehlt sich, falls Angeboten, vorherige Schwangerschaftskurse o.ä. im gewählten Geburtshaus zu besuchen. Dann kennen Sie die Räume und können während der Geburt meist besser in der vertrauten Atmosphäre entspannen.
Viele werdende Eltern sorgen sich bei Geburten im Geburtshaus um die fehlende medizinische Sicherheit. Insgesamt ist aber eine Geburt in einer solchen Einrichtung nicht unsicherer, als die in einer Klinik. Da viele Frauen, die sich für eine Geburt im Geburtshaus entscheiden von vornherein positiver und selbstbewusster an die Niederkunft gehen, benötigen sie weniger Schmerzmittel. Zur Not bedienen sich viele Hebammen der Homöopathie, Akupunktur oder lindern die Schmerzen mit Hilfe von Massagen. In den seltenen Fällen, dass es doch zu Komplikationen kommt, bemerkt die Hebamme dies meist sehr schnell und kann die Schwangere ohne großen Stress in die nächste Klinik begleiten. Sollte Ihnen aber das Risiko noch zu groß sein, besteht in einigen Häusern die Möglichkeit, dass ein Arzt bei der Geburt anwesend ist.
Schwerwiegende Notfälle treten selten ein, da die Geburtshäuser im Vorfeld eine Art Selektion vornehmen. So werden Frauen mit Zwillingsschwangerschaften, präexistenten schweren Erkrankungen oder auch bei Steißlage nicht im Geburtshaus aufgenommen.
Die nächsten zehn Tage (bei Bedarf auch noch länger) nach der Geburt werden Sie von Ihrer Hebamme täglich besucht.
Je nach Geburtshaus variieren die Kosten für die Entbindung und Betreuung. Einige Hebammen haben Kassenverträge, welche die Kostenübernahme durch die Kassen gewährleisten. Teilweise werden die kosten auch ohne einen bestehenden Kassenvertrag rückerstattet. Informieren Sie sich in jedem Fall im Vornherein über die anfallenden Kosten.

2. September 2010

Beleghebammen

Der Begriff Beleghebamme bezeichnet eine selbstständig arbeitende Hebamme, die mit einer oder mehreren Geburtskliniken einen Belegvertrag abgeschlossen hat, oder in einem Krankenhaus mit sog. Belegsystem arbeitet.
Beleghebammen im Belegsystem arbeiten normalerweise im Schichtdienst von Kreißsaal, Wochenstation und/oder Kinderzimmer einer Klinik, ähnlich wie angestellte Hebammen.
Beleghebammen mit Belegvertrag bieten schwangeren Frauen eine Geburtsbegleitung von Anfang bis Ende in der Klinik an, in der sie vertraglich tätig werden dürfen.
Meist ist eine frühzeitige Anmeldung in der Schwangerschaft wichtig, da die Nachfrage nach diesen sehr hoch ist und zudem ein Vertrauensverhältnis zwischen Hebamme und Schwangerer entstehen soll.
Wichtig für Schwangere, die eine Beleghebamme engagieren möchten, alle Hebammenleistungen sind Leistungen der Krankenkasse, für die Dauerrufbereitschaft einiger Wochen rund um den Geburtstermin fällt jedoch in der Regel eine sog. Rufbereitschaftspauschale (der Hebamme) an, die regional unterschiedlich hoch ist und von der Schwangeren selbst finanziert werden muss.

Unter hebammensuche.de finden Schwangere eine geeignete Hebamme in ihrer Nähe.