19. Dezember 2011
Dieses bietet Eltern die Möglichkeit einerseits eine Menge Geld zu sparen und andererseits spannende Angebote in ihrer Region zu entdecken. Das Online-Portal KidsDeal.de möchte Schwangere und Eltern mit 50 bis 90% Rabatt auf kinderfreundliche Produkte und Aktivitäten sowie täglich wechselnden Angeboten unterstützen. „Wir wissen, dass viele Eltern sparen müssen“, sagt Gründerin Katharina Kolsdorf. „Bei uns können sie das, aber ihren Kindern gleichzeitig beste Qualität bieten.“
Anmelden können Sie sich bei KidsDeal.de für ihre Stadt oder Region. Der Newsletter informiert Eltern täglich über neue Angebote in ihrer Umgebung. Die Bandbreite der Deals reicht von Sport, über diverse Kursangebote, bis hin zu Nachhilfeunterricht, Betreuung oder verschiedensten Produkten. Wenn etwas Interessantes dabei ist, können sie über ein paar einfache Klicks einen Gutschein erwerben, ausdrucken und innerhalb einer bestimmten Frist einlösen. Damit funktioniert KidsDeal.de ganz ähnlich wie bereits bekannte Couponseiten im Netz wie Groupon oder DailyDeal.
Schauen Sie doch auch mal bei KidsDeal.de vorbei.
13. Oktober 2011
Mädchen oder Junge?
Europäischer Rat will Auswahl nach Geschlecht verhindern
Berlin, 12.10.2011 – In einem Resolutionsentwurf vom 9. September 2011 empfiehlt das „Komitee für Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ des Europäischen Rats, dass werdende Eltern in allen europäischen Ländern das Geschlecht ihres Kindes während der gesamten Schwangerschaft nicht mehr erfahren sollen. Hintergrund ist die Tatsache, dass in einigen europäischen Ländern – genannt werden Azerbeidschan, Armenien, Georgien und Albanien – nach Mitteilung des Geschlechts an die werdenden Eltern bis zu 10% der Schwangerschaften abgebrochen werden, wenn es sich um ein Mädchen handelt. Die Geburtenrate von Mädchen gehe in diesen Ländern spürbar und alarmierend zurück. Die absehbaren Folgen einer solchen Praxis seien nach Erkenntnissen des Komitees zunehmende Probleme bei der Partnerwahl, eine Zerrüttung familiärer Strukturen, eine Zunahme von Prostitution, Zwangsprostitution und Frauenhandel.
Für Ärzte in Deutschland ist das Ende 2010 in Kraft getretene Gendiagnostik-Gesetz bindend. In diesem Gesetz ist festgelegt, dass werdende Eltern das Geschlecht ihres Kindes erst erfahren dürfen, wenn die Frist für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch verstrichen ist.
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. und der Berufsverband der Frauenärzte e.V. sind alarmiert über die Zahlen, die der Europäische Rat vorgelegt hat. Sie unterstützen alle Anstrengungen, Schwangerschaftsabbrüche als Mittel für eine pränatale Geschlechtswahl zu verhindern. In einem Rundbrief hat die Fachgesellschaft ihre Mitglieder um erhöhte Aufmerksamkeit für diese Problematik gebeten.
Für Deutschland halten die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. und der Berufsverband der Frauenärzte e.V. allerdings Einschränkungen, die über die gesetzlichen Regelungen hinweggehen, nicht für durchsetzbar: Beim routinemäßigen Ultraschall in der 19.-22. Schwangerschaftswoche ist in vielen Fällen das Geschlecht des Babys erkennbar. Wenn Eltern zu diesem Zeitpunkt erfahren möchten, ob sie einen Jungen oder ein Mädchen bekommen werden, dann steht aus Sicht der Fachorganisationen dieser Mitteilung nichts im Weg.
© DGGG 2011
31. August 2011
Die optimale Schlafumgebung Ihres Babys ist prinzipiell immer ganz individuell einzurichten.
Ein paar grundlegende Dinge sollten Sie aber dennoch beachten:
Die optimale Raumtemperatur zum Schlafen beträgt 16°C bis 18°C. Es empfiehlt sich mehrmals am Tag kurz zu lüften und dabei das Fenster komplett zu öffnen („Stoßlüften“).
Beim Kauf des Bettes sollten Sie darauf achten, dass keine Schadstoffe in den Möbeln enthalten sind und die Farbe des Bettgestells „speichelfest“ ist. Gleiches gilt für die Matratze und den Lattenrost. Besonders wichtig ist, dass keine überstehenden Teile, scharfe / spitze Kanten und Lücken im Bettrahmen sind, an denen Kordeln oder Schnullerbänder hängen bleiben können. Auch müssen Schrauben und Bolzen von Ihnen auf ihre Stabilität geprüft werden. Die Matratze sollte den Körper Ihres Kindes nicht mehr als ca. 2 cm einsinken lassen. Weiche Matratzen sind demnach grundsätzlich nicht zu empfehlen. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass die Matratze stramm im Bettrahmen liegt und nicht hin und her rutscht. Der Lattenrost sollte sehr stabil sein und die Abstände der Latten sind so eng zu wählen, dass die Füßchen nicht durchrutschen, sobald Ihr Kind im Bett steht. Höhenverstellbare Lattenroste müssen bei Babys mindestens 30 cm unter der Oberkante des Gitters sein, damit Ihr Baby nicht aus dem Bettchen fällt und bei größeren Kindern mindestens 60 cm unter der Gitteroberkante, damit Ihr Kind nicht rausklettern kann. Gegebenenfalls können Sie „mobile“ Gitterstäbe einbauen, durch die Ihr Kind bei Bedarf aus dem Bett krabbeln kann. Im Allgemeinen sind die Abstände (mind. 4,6 cm max. 6,5 cm) der Gitterstäbe so zu wählen, dass ein Einklemmen oder Durchrutschen vermieden werden kann.
Wenn Sie Ihr Kind im eigenen Bett schlafen lassen, raten wir davon ab ein Kissen, Schaffell oder auch „Nestchen“ in das Kinderbett zu legen. Denn dies kann beim Kind zu Überwärmung oder Rückatmung führen. Ebenfalls sollten Sie auf eine Decke verzichten und lieber einen Schlafsack für Ihr Baby kaufen. Dieser sollte aber nicht zu groß sein, damit Ihr Kind nicht hinein- oder hinausrutscht. Auch die Schlafkleidung Ihres Kindes ist angemessen zu wählen. So sollten Sie die Kleidung der Raumtemperatur und nicht der Jahreszeit anpassen. Windeln, Unterwäsche und ein Schlafanzug reichen meist aus, um Ihr Baby warm zu halten. Am besten können Sie zwischen den Schulterblättern des Kindes fühlen, ob es zu warm oder zu kalt ist. Hände und Füße sind oft kühl und reichen zur Einschätzung der Temperatur nicht aus.
Bettwäsche und Bettbezüge wechseln Sie am besten jede Woche und waschen diese bei 60°C, um Bakterien und Milben erfolgreich entfernen zu können.
3. März 2011
Die Ersttrimester-Diagnostik bietet die Möglichkeit zur Früherkennung von Entwicklungsstörungen des Feten.
Zwischen der frühen 12. und der abgeschlossenen 14. Schwangerschaftswoche werden die Nacktransparenz und zwei Substanzen aus dem mütterlichen Blut gemessen. Dabei handelt es sich um das freie ß-HCG und PAPP A (Pregnancy associated plasma protein A). Durch die Kombination aus Nackentransparenz und Blutuntersuchung ist eine Risikoabschätzung chromosomaler Fehlverteilungen wie des Down-Syndroms zu einem frühen Zeitpunkt möglich. Ein sicherer Ausschluss einer Trisomie ist jedoch nicht möglich.
Die Erst-Trimester-Diagnostik ist darüber hinaus nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien und ist daher eine individuelle Gesundheitsleistung, deren Kosten die Schwangere selbst zu tragen hat, wenn diese Untersuchung gewünscht wird.
Die Kombination der Nackentransparenzmessung mit den Ergebnissen der Blutuntersuchung und dem mütterlichen Altersrisiko verbessert die Erkennungsrate für Trisomie 21. Unter idealen Untersuchungsbedingungen kann in einem pränatalmedizinischen Zentrum eine Erkennungsrate von > 90 % erreicht werden.
Ihr Arzt sollte Sie über die Notwendigkeit einer solchen Untersuchung beraten.
Mehr dazu erfahren Sie auch im BabyCare-Handbuch.
22. Dezember 2010
Dezemberschnee, Dezembereis,
frohe Kinder, Mütterfleiß,
Nikolaus und Weihnachtsstern,
heil’ger Abend nicht mehr fern.
Basteln, singen, Plätzchen backen,
Zweige stecken, Nüße knacken,
Päckchen richten, Freude bringen
hoffen auf ein gut Gelingen.
Glocken läuten, es ist soweit,
Weihnachtsabend, Weihnachtsfreud,
Kinderlachen, sel’ge Zeit,
So war’s damals, so ist’s heut.
Das Team von BabyCare wünscht allen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr.
Letzte Kommentare