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22. Dezember 2010

Dezemberfreuden

Dezemberschnee, Dezembereis,
frohe Kinder, Mütterfleiß,
Nikolaus und Weihnachtsstern,
heil’ger Abend nicht mehr fern.

Basteln, singen, Plätzchen backen,
Zweige stecken, Nüße knacken,
Päckchen richten, Freude bringen
hoffen auf ein gut Gelingen.

Glocken läuten, es ist soweit,
Weihnachtsabend, Weihnachtsfreud,
Kinderlachen, sel’ge Zeit,
So war’s damals, so ist’s heut.

Das Team von BabyCare wünscht allen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr.

22. November 2010

Frühchentherapiemusik

Leider lassen sich Frühgeburten nicht immer vermeiden!

Wenn es nun doch passiert und Ihr Kind zu früh zur Welt kommt, können Sie es mit der Musiktherapie von Tibor Lévay „Der Atem des neuen Lebens“ unterstützen.

Welche Auswirkungen Musik auf Körperfunktionen und das Verhalten von Neugeborenen – speziell Frühgeborenen – hat, war Gegenstand einer wissenschaftlichen Untersuchung am Universitätsklinikum Leipzig. Dabei wurde die von Tibor Lévay komponierte Musik eingesetzt und es konnten durchweg positive, statistisch zu sichernde Auswirkungen auf physiologische kindliche Funktionsparameter festgestellt werden.

Informieren auch Sie sich zum Thema Frühchentherapiemusik von Tibor Levay „Der Atem des neuen Lebens“.

25. Oktober 2010

Rückbildungsgymnastik – eine Hebammenleistung, die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse getragen wird.

Während der Schwangerschaft leistet ihr Körper sehr viel. Durch den wachsenden Bauch wird die Statik völlig verändert, die Wirbelsäule und der Beckenboden werden zunehmend belastet. Auch das Herzkreislaufsystem läuft auf Hochtouren.

Nach der Geburt Ihres Kindes braucht Ihr Körper zunächst Ruhe und Erholung. Genießen Sie Ihr Wochenbett, diese erste Zeit mit Ihrem Baby ist leider sehr schnell vorbei. Für die Rückbildung Ihrer Gebärmutter ist es hilfreich, wenn Sie sich mehrmals täglich für einige Zeit auf den Bauch legen. Bauchschläferinnen können ihre Lieblingsschlafposition wieder einnehmen, wenn die Brust dabei nicht stört.

Belasten Sie sich nicht zu früh zu stark. Besonders Ihr Beckenboden braucht Zeit, um sich zu erholen. Es gibt spezielle Übungen, die schon im frühen Wochenbett gemacht werden können, sobald eventuelle Geburtsverletzungen abgeheilt sind. Weitere Informationen unter www.rueckbildungsgymnastik.net oder bei Ihrer Hebamme.

Rückbildungsgymnastik hilft Ihnen dabei, Ihren Beckenboden zu stabilisieren, wieder Kraft und Stabilität zu erlangen und zurück zu alter Form zu finden. Viele Hebammen geben Rückbildungsgymnastikkurse. Da diese Kurse oft heiß begehrt und schnell ausgebucht sind, sollten Sie sich frühzeitig anmelden.
Die Kosten für den Kurs werden nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen getragen, wenn der Kurs bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen ist. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bis zu 10 Stunden Rückbildungsgymnastik.

Christine Niersmann ist freiberufliche Hebamme in Kerken NRW und beschäftigt sich seit über 20 Jahren sehr intensiv mit der Thematik Beckenbodentraining und Rückbildungsgymnastik. Sie ist Autorin mehrerer DVD´s zum Thema und Referentin in der Hebammenfortbildung.
Mehr Infos unter: www.christine-niersmann.de

30. Juni 2010

Hausgeburt

Heute finden nur noch wenige Geburten zu Hause statt. Viele zukünftige Eltern scheuen sich, die Verantwortung für die Geburt voll und ganz zu übernehmen. Wenn allerdings die Schwangerschaft problemlos verlaufen ist, die Frau gesund ist und auch sonst keine Risiken bekannt sind, wenn die Hausgeburt von einer erfahrenen und versierten Hebamme geleitet werden kann, dann ist eine Hausgeburt nicht gefährlicher als eine medizinisch kontrollierte Geburt im Krankenhaus. Voraussetzung einer Hausgeburt ist allerdings, dass die Vorsorgeuntersuchungen gewissenhaft wahrgenommen wurden, um Abweichungen vom normalen Schwangerschaftsverlauf von vornherein auszuschließen.
Der Vorteil einer Hausgeburt ist zum einen, dass Sie in Ihrem bekannten Umfeld entbinden. Außerdem können Sie in dieser einzigartigen Stresssituation Ihren persönlichen und individuellen Bedürfnissen nachgehen und über den Geburtsverlauf frei mitentscheiden. Sie können im Kreise Ihrer Lieben entbinden. Denn oftmals sind im häuslichen Umfeld auch die Geschwister bei der Geburt des Kindes dabei. Falls es während einer Hausgeburt zu ernsten Problemen kommt, wird die Hebamme eine Einweisung ins Krankenhaus veranlassen.
Bei jeder Geburt können Komplikationen auftreten, die eine sofortige Operation oder andere invasive medizinische Maßnahmen notwendig machen. So können auch ohne Vorwarnungen schlechte Herzfrequenzmuster auftreten (z.B. durch Nabelschnurvorfall), die einen sofortigen Kaiserschnitt notwendig machen. Auch in der Nachgeburtsperiode können z.B. Blutungen auftreten, die sofort behandelt werden müssen. In solchen Situationen sind durch den Zeitverlust während des Transportes in das nächste Krankenhaus gesundheitliche Schäden für Mutter und Kind möglich.

Zu beachten ist aber, dass Hausgeburten nur für Frauen ohne vorhersehbare Geburtsrisiken wie z.B. schwangerschaftsbedingter Gesundheitsstörungen (EPH-Gestose, extrem niedriger Hb-Wert, Nierenschwäche), ungewöhnlicher Geburtslage (Querlage, ungünstige Art der Beckenendlage), zu tief liegender Plazenta (Placenta praevia) und anderer mit dem Arzt bzw. der Hebamme zu klärender Faktoren möglich sind.
Es gibt zahlreiche freiberufliche Hebammen, die Ihnen Ihr Arzt empfehlen kann. Setzen Sie sich frühzeitig mit der Hebamme in Verbindung. Viele Hebammen bieten Informationstreffen und Geburtsvorbereitungskurse an.

16. Juni 2010

Elterngeld mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet!

Das Elterngeld beläuft sich auf 67% des Nettogehaltes des Elternteils (nur auf das laufende Nettoeinkommen, Sonderzahlungen werden nicht berücksichtigt), der nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt, für max. 12 Monate. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 EUR/Monat, maximal 1800,00 EUR/Monat. Während der Elterngeldzeit ist Teilzeitbeschäftigung unter 30 Stunden wöchentlich möglich.
Das Elterngeld wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet! 
Viele Familien erhalten weniger Elterngeld als gedacht. Die zum 1. Januar eingeführte staatliche Leistung wird nämlich in den ersten zwei Monaten nach der Geburt mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Es lohne sich aber, den Antrag auf Elterngeld direkt zu stellen, da es auch anteilig ausgezahlt werde. Wer kein Mutterschaftsgeld erhält, bekommt von Anfang an Elterngeld. Das heißt: “Man kann nicht beide Leistungen in voller Höhe beziehen”. Arbeitnehmerinnen erhalten zumeist erst ab dem dritten Monat Elterngeld, da die Mutterschutzleistungen ihres Arbeitgebers und ihrer Krankenkasse in den ersten beiden Monaten nach der Geburt zumeist höher sind. Anschließend hätten sie nur noch höchstens zehn Monate Anspruch auf Elterngeld, zwei weitere Monate Elterngeld bekommt man, wenn der Partner zu Hause bleibt.
Bestellen Sie sich doch die Broschüre Elterngeld und Elternzeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dort stehen alle wichtigen Informationen drin. Bestellbar im Internet http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/root.html unter dem Link Elterngeld-Broschüre zum Elterngeld und Elternzeit.
Auf unserer BabyCare Homepage erhalten Sie weitere Informationen zum Thema